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Majestätsbeleidigung in Thailand mal genauer betrachtet

Last Updated on 19. April 2023 by

Majestätsbeleidigung – Vorsicht vor zu lockeren Sprüchen

Viel wird über die Majestätsbeleidigung in Thailand berichtet und vermutet. Doch was ist Wahrheit, Glauben und wie ist es in bei uns in Europa? Also machen wir uns mal auf den Weg der Majestätsbeleidigung auf den Grund zu gehen und auch geschichtlich zu erforschen.

Majestät Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun
Seine Majestät Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun Rama x.

Was ist eigentlich Majestätsbeleidigung

Majestätsbeleidigung ist ein Handeln oder eine Ausdrucksweise, die in einer Monarchie gegen die Monarchen gerichtet ist. Diese kann aber auch, gerade heutzutage, Anwendung finden, wenn diese Beleidigung gegen eigene oder auch fremde Staatsoberhäupter gerichtet ist. Damit ist gemeint, wenn eine Majestätsbeleidigung in Deutschland stattfindet, diese dann jemanden in dem Land, gegen die sie gerichtet war, zur Anzeige bringt, dann kann Derjenige bei einer Einreise in dem betroffenen Land zur Rechenschaft gezogen werden. Wohlgemerkt ist die Majestätsbeleidigung nur in dem Land zu verfolgen, über das die Beleidigung geführt wurde.

In Deutschland ist dieses im § 90 Strafgesetzbuch geregelt. Dabei werden drei Unterscheidungen getroffen

§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
 
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Majestätsbeleidigung kaum möglich
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Majestätsbeleidigung kaum möglich

Informationen findest du hier: Der Bundespräsident im Internet

 

§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.
die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
 
 

§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
Mit diesen Paragrafen werden also auch die Staatsoberhäupter anderer Nationen mit aufgenommen.
Bis zum 31.12.2017 war die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und deren diplomatischer Vertreter durch den §103 StGB geregelt.

 

§ 103  Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

ACHTUNG: IN DEUTSCHLAND INZWISCHEN GESTRICHEN!

   (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

   (2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Aufgekommen war eine Diskussion wegen der Bemerkungen des Satirikers Jan Böhmermann in Richtung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in der ZDF Sendung „Neo Magazin Royale“ in einem Schmähgedicht.

Ob diese Gesetze hier in Deutschland schon einmal angewendet wurden konnte ich nicht feststellen. Mein persönlicher Anwalt und selbst das Justizministerium konnten mir auf telefonische Nachfrage keine Antwort geben. Mein befreundeter Rechtsanwalt sagte mir, dass ihm kein Fall einer Bestrafung bekannt geworden ist.

Wie sieht es mit der Majestätsbeleidigung

in Thailand aus

In dem Königreich Thailand verhält sich dieser Sachverhalt aber ganz anders. Das Königshaus, die Chakrie-Dynastie und natürlich alle Mitglieder der königlichen Familie stehen unter einem ganz besonderen Schutz. Gerade im Punkt der Majestätsbeleidigung !

Der Artikel 112 des thailändischen Strafgesetzbuches sieht dabei Gefängnisstrafen von mindestens 3 Jahren bis zu 15 Jahren vor. Dabei kann das Strafmaß bei mehrfachen Vergehen, also der mehrfachen Wiederholung der Majestätsbeleidigung, auch addiert werden. Durch den Zustand in thailändischen Gefängnissen sind schon 15 Jahre als lebensbedrohend für den Verurteilten anzusehen.

Diese drastischen Strafen drohen jedem, also nicht nur Thailändern, sondern auch Staatsbürgern anderer Länder und diese werden auch konsequent verhängt. Da ausländische Botschaften sich nicht in ein anhängiges Strafverfahren eines Landes einmischen dürfen sind so auch der Botschaft die Hände gebunden. Als einzige Hilfe können die Botschaften eine Anwaltsliste bereitstellen.

Besonders zu erwähnen ist, dass der Vorwurf nicht wie im Beispiel aus Deutschland, durch ein Rechtsorgan zur Anzeige gebracht werden muß, sondern von jedem angezeigt werden kann. Das ist ein beliebtes Mittel um unliebsame Politiker und Journalisten in Thailand auszuschalten.

Auch Berichte im  Internet können eine  Majestätsbeleidigend darstellen

Äusserungen im Internet, in Foren, Blogs oder Formulierungen in Online-Zeitungen können durch das Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität ebenfalls geahndet werden. Daher ist gerade bei den Kommunikationen auf Facebook, Youtube oder anderen Plattformen darauf zu achten, das es bei einer Einreise nach Thailand zu erheblichen Schwierigkeiten bei einer vermuteten Majestätsbeleidigung kommen kann.

Was gilt denn alles Majestätsbeleidigung in Thailand?

Es gibt viele Fallstricke, die einen Touristen oder einfach Unwissenden in eine sehr unangenehme Position bringen können. Auch die Wiederholung einer möglichen Majestätsbeleidigung als Zitat kann für die Person gefährlich sein. Hierzu gibt es im Internet genug Beispiele. Selbst die Hunde seiner Majestät König Bhumibol Adulyadej waren schon Grund für eine Anklage wegen Verunglimpfung.

Darüber berichtete die Zeitschrift der Spiegel: Majestätsbeleidigung der Hunde vom König Bhumibol Adulyadej

  1. Jegliche Abbildungen des Königs stehen unter Schutz. Wer mit dem Fuß auf einen Geldschein mit dem Bildnis seiner Majestät tritt kann mit dem Vorwurf der Majestätsbeleidigung in Thailand angezeigt werden. Das Abreißen von Königsbildnissen sowie die Beschädigung und deren Verunglimpfung durch verändernde Malerei werden hart bestraft.
  2. Witze und negative Kommentare über das Königshaus und seine Majestät sind tunlichst zu unterlassen. Sehr zu empfehlen ist auch sich in Diskussionen von Thailändern über das Königshaus oder auch über andere Staatsorgane nicht einzumischen. Dieses kann ganz schnell zu einer Eskalation und auch in eine gänzlich ungewollte Richtung führen

 

Gibt es Verhaltensregeln für Touristen?

Wie soll sich nun aber der Tourist, der in das Königreich Thailand einreist, verhalten um nicht in die Gefahr der Majestätsbeleidigung zu kommen? Es gibt eine ganz einfache Antwort: respektvoll, zurückhaltend und freundlich gegenüber jedem Menschen im Gastland Thailand und natürlich auch dem Königshaus gegenüber.

Ich wurde schon häufig bei einer gemütlichen Runde, bei Bier und auch Schnaps, plötzlich nach meiner Meinung gegenüber dem König oder der Politik in Thailand gefragt. Wie verhält man sich in solch einer Situation. Sei es bei Thailändern privat zu Hause oder öffentlich in einem Restaurant ?

Ich schildere dem Fragesteller immer unsere Situation in Deutschland. Wir haben ja „leider“ keinen König mehr, da dieser schon lange Zeit tot ist. Daher habe ich keinerlei Erfahrungen mit Königshäusern und kann mich also auch dazu nicht äußern. Diese blumige Ausrede wurde oftmals mit freundlichem Lächeln gedankt und an den weiteren positiven Reaktionen konnte ich sehen, dass dies einer der besten Wege ist sich aus der Situation zu lösen ohne jemanden vor den Kopf zu stoßen.

Auch etwas was mit Respekt und der Kultur in Thailand zu tun hat: Die Nationalhymne und die Königshymne Thailands

Mein Resümee über die Majestätsbeleidigung

Wie in den meisten Fällen ist etwas Nachdenken ganz angebracht ! Uns als Besucher eines Landes, also als Gast, steht es überhaupt nicht zu, über Staatsoberhäupter oder Königshäuser zu urteilen. So wie wir über unterschiedliche Glaubensrichtungen und Religionen nicht urteilen sollten. Es muss doch möglich sein die Kultur des anderen Landes zu akzeptieren ! Wir können unsere eigene Meinung haben, aber es ist nicht angebracht andere Menschen als negativ oder unwissend zu beurteilen. Es gibt nicht immer nur eine Wahrheit und gerade reisende Menschen sollten dies stets bedenken, wenn sie in anderen Kulturkreisen unterwegs sind. Mit all diesen Überlegungen setzen wir uns auch nicht der Gefahr einer Majestätsbeleidigung in Thailand aus.

Ich bitte daher auch bei Euren Kommentare hier und überall im WWW respektvoll mit anderen Menschen umzugehen und beleidigende Worte sowie herablassende Äusserungen zu unterlassen ! Hier im Blog werde ich dieses nicht dulden und kommentarlos löschen.

Ganz liebe Grüße

Euer Reiner

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6 Kommentare zu “Majestätsbeleidigung in Thailand mal genauer betrachtet

  1. Kasia

    Hallo Reiner,

    was für ein interessanter und informativer Artikel! Ich wusste bereits, dass das thailändische Königshaus einen sehr wichtigen Stellenwert im Land hat, aber einige Fakten waren mir noch nicht bekannt. Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass man nicht immer und überall sein „Besserwissen“ zum Besten geben muss. Manche Dinge sind einfach nicht unsere Sache und ich kann mir vorstellen, dass sich ein Thailänder bei negativen Äußerungen über sein Land und über das Königshaus persönlich beleidigt fühlt. Je nach Kulturkreis ist die Einstellung zur Obrigkeit sehr unterschiedlich, und wie du schon sagtest: wir haben seit langem kein Königshaus mehr und können entsprechend nicht viel dazu sagen.

    Viele Grüße
    Kasia

    1. Reiner Kerner Autor des Beitrags

      Hallo Kasia,

      ich war baff, was für ein toller Blog den Du aufgebaut hast! Ich sehe Du gibst dir viel Mühe auch Themen abseits des Mainstreams zu betrachten!
      Ja, die Kunst des Reisen besteht darin jedes Land und jede Kultur so zu erleben und zu entdecken, dass die eigene Wertung nicht in den Vordergrund tritt, sondern sich einreiht mit den Blickwinkeln des Gastlandes. Oft ist es schwer diese gänzlich unterschiedlichen Sichtweisen einfach geschehen zu lassen. Oftmals sind wir zu schnell dabei zu denken und zu sagen: „Oh, das machen wir aber anders oder besser“!

      Liebe Grüße
      Reiner

      1. Kasia

        Hallo Reiner,
        es gibt viele Themenbereiche, die mich interessieren. Die Menschen im Westen neigen dazu (davon bin ich nicht immer ausgenommen), allem, was sie sehen oder hören, das Korrekturraster der westlichen Sicht aufzuerlegen. Wie oft begegne ich der Ansicht, man wüsste, was in anderen Ländern besser laufen könnte. Dieses „besser“ bezeichnet nur unseren eigenen Standpunkt, mehr aber auch nicht. Wir müssen nicht alles verstehen, oft ist das gar nicht möglich. Viele kulturelle Aspekte wie die starke Verehrung des thailändischen Königshauses, haben etwas mit der Erziehung und Prägung seit früher Kindheit zu tun.

        Liebe Grüße
        Kasia

        1. Reiner Kerner Autor des Beitrags

          Wieder kann und muß ich Dir Recht geben! Dabei ist unser „Korrekturraster“ selbst so mit Fehlern behaftet!Wir alle sind von der Kindheit her mehr oder weniger geprägt aber immer wurden wir durch den Ort in dem wir gewachsen sind beeinflußt! Daher ist es wünschenswert das viele Menschen viel mehr reisen! Manchmal jedoch, wenn ich die Touristen dann in Südostasien sehe bin ich meiner eigenen Meinung nicht mehr sicher! 😉
          Dir ein schönes Wochenende wo immer auch Du gerade bist!
          Reiner

          1. Kasia

            Ja, Fremdschämen auf Reisen ist ein gutes Stichwort. Ich weiß, was du meinst. Ich wünsche dir auch ein schönes Wochenende!

            Liebe Grüße
            Kasia

Ich freue mich über Eure Meinungen, Hinweise und sachlichen Kommentare!

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